Neues Bauvertragsrecht – Was hat sich geändert?

    Wir fragen Herrn Lüneburg von der Firma GfG Hoch- und Tiefbau

    Wir haben in unserer vorherigen Ausgabe mit Herrn Lüneburg über das neue Bauvertragsrecht gesprochen. Um Familien dem Wunsch vom Eigenheim leichter zu machen, wird es künftig ein Baukindergeld geben.

    ME: Herr Lüneburg, was ist das Baukindergeld und wer kann dieses in Anspruch nehmen?

    Lüneburg: Das Baukindergeld soll Familien erleichtern, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Auch beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie kann es in Anspruch genommen werden. Das Baukindergeld kann jede Familie beantragen, in der das zu versteuernde Familieneinkommen im Jahr 75.000 € nicht übersteigt. Hinzu kommt pro Kind ein Freibetrag von 15.000 €.

    Als Beispiel für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern bedeutet das ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 105.000 €.

    ME: Was können die Familien in Zahlen erwarten?

    Lüneburg: Pro Kind wird jährlich ein Betrag von 1.200 € gezahlt über einen Zeitraum bis zu 10 Jahren.

    ME: Das Baukindergeld wird aber auch die Nachfrage nach Häusern steigen! Was wird auf die Bauherren zukommen?

    Lüneburg: Es gibt bereits einen großen Mangel an Fachkräften und oftmals wird an Qualität gespart. Der Termindruck ist hoch. Es ist wichtig, Preise zu vergleichen und immer genau hinzuschauen.

    Bauherren sollten sich immer genauestens informieren und stets einen kühlen Kopf bewahren.

    ME: Wie hilft das neue Bauvertragsrecht den Bauherren dabei?

    Lüneburg: Jeder Unternehmer ist verpflichtet, vor Vertragsabschluss dem Bauherren eine detailierte Baubeschreibung auszuhändigen. Diese muss bestimmten Mindestanforderungen genügen. Für Bauherren ist somit der genaue Preisvergleich viel leichter und es gibt einen genaueren überblick über Materialien und die entstehenden Kosten.

    ME: Herr Lüneburg wir bedanken uns recht herzlich bei Ihnen, dass sie uns und unsere Leser über alle Neuerungen auf dem Laufenden halten. Bei weiteren Neuigkeiten im Bauwesen freuen wir uns auf Ihr Fachwissen aus erster Hand.

    Wir sprachen mit Norbert Lüneburg der Firma GFG

    GfG Hoch-Tief-Bau GmbH & Co. KG
    Lohekamp 4
    24558 Henstedt Ulzburg

    Tel. (040) 524 78 1400
    Fax: (04193)-88 90 25
    E-Mail: info@gfg24.de

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