


Einer der häufigsten Fehler im Hochbau ist das Fehlen eines qualifizierten Bodengutachtens. Folgede Aussagen sind nach wie vor keine Seltenheiten:
Ein qualifiziertes Bodengutachten bedeutet, dass an 2 geplanten Hausecken mindestens 6 m tief gebohrt wurde, die Bodenbeschaffenheit analysiert wurde und eine Auswertung des Bodens über die gesamte Länge erfolgt ist. Darüber hinaus wurden der Wasserstand sowie die Baugrundverhältnisse ermittelt und die Gründungsart bestimmt.
Anfang 2000 kam ein junger Familienvater zu uns und wollte, dass wir ihm sein Haus bauen. Das Grundstück dazu wollte er noch kaufen. Wir empfahlen, ein Rücktrittsrecht bei erhöhten Gründungskosten in dem Grundstückkaufvertrag vorbehalten zu lassen. Ein nachträglich erstelltes Bodengutachten ergab, dass sich auf dem Grundstück eine Torflinse befand. Das bedeutete, dass nur mit einer 18 m tiefen Pfahlgründung ein Haus gebaut werden konnte. Erforderliche Mehrkosten € 22.500,-. Der Gründstücksverkäufer übernahm € 20.000,- - das Bauvorhaben war gerettet! Ohne Klausel wäre die Familie schon vor Baubeginn in finanzielle Schwierigkeiten geraten - nicht auszudenken, was alles hätte passieren können!
Ohne ein qualifiziertes Bodengutachten mit Gründungserklärung wird die Haftungskette schon vor Baubeginn unterbrochen und kann zum Haftungsausfall im Schadenfall für nachfolgende Beteiligte führen. Sie sparen bei Verzicht eines Bodengutachtens lediglich ca. 0,3 %, bezogen auf das Gesamtvolumen des Bauvorhabens, ein.
Wir bauen niemals ohne Bodengutachten, Sie bitte auch nicht!