


In Bebauungsplänen werden fast alle Hoch- u. Tiefbau- möglichkeiten sowie umfangreiche Grundstücksnutzung und Gestaltungen rechtskräftig festgesetzt.
Einige Beispiele:
Jede Festsetzung beeinflusst maßgeblich den ökonomischen und ökologischen Wert eines Grundstücks. Jeder neue B-Plan fließt in den Flächennutzungsplan der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ein, der wiederum über die Länder in der Raumordnung des Bundes festgehalten werden, d. h. jeder B-Plan bewirkt Änderungen in der Raumplanung.
Neuerdings werden Städte und Gemeinden immer häufiger selbst zu Erschließern, um die Defizite in ihren Kassen auszugleichen. Die Konsequenzen sind häufig, dass private Erschließungen durch eingeschränkte Bebauungen benachteiligt werden. Die Erschließungskosten je m² Nettobauland sollten nicht mehr als ca. € 50,- betragen und die Nettobaulandgröße sollte ca. 60 % des Bauerwartungsland betragen.
Wir empfehlen Ihnen nachhaltig, wenn Sie jemals an einem Bauleitverfahren beteiligt sein sollten, sich professionelle Unterstützung bei erfahrenen Bauleitplanern zu holen, es wäre eine fruchtbare Investition und wenn die Bauleitplaner gleichzeitig Erschließer und Verwerter sind, ist das Planungshonorar sekundär.