Der Architektenvertrag
« Zurück zur Übersicht
Der Architektenvertrag, die klassische Alternative ein Haus zu bauen. Sie schließen mit uns einen
Architektenvertrag über die nachfolgenden Leistungsphasen, wobei auch nur einzelne Phasen vereinbart werden können.
Die Leistungsphasen eines Architektenvertrages:
- Die Entwurfsplanung: Ein Architekt entwirft und entwickelt mit Ihnen auf Grundlage Ihrer Vorstellungen Ihr neues Zuhause.
- Die Genehmigungsplanung: Ihre Entwürfe werden in eine entsprechende Genehmigungsplanung umgewandelt und bei den Behörden eingereicht.
- Die statische Berechnung: Nachdem die Baugenehmigung oder die Baufreistellung erteilt wurde, wird die Statik erstellt.
- Die Leistungsverzeichnisse (LV): Unter Berücksichtigung der Genehmigung, der Statik und der grundstücksspezifischen Gegebenheiten werden die Leistungsverzeichnisse erstellt.
- Die Ausschreibung: Die Leistungsverzeichnisse werden an die Unternehmen verschickt, die ausgefüllten LV`s werden ausgewertet und es wird ein Bieterspiegel erstellt.
- Die Vergabe: Mit Hilfe eines Bieterspiegels werden die Nachverhandlungen geführt und die einzelne Gewerke werden abschließend von den Bauherren vergeben. Ein VOB-Vertrag regelt die Abwicklung.
- Die Bauleitung: Ein Bauzeitenplan spiegelt den gesamten Bauablauf wieder. Die Bauleitung kontrolliert, ob die Ausführungen der Genehmigungs- und Statikplanung sowie der DIN, der EnEV und den Regeln der neusten Technik entsprechen. Jedes Gewerk wird für sich von der Bauleitung dokumentiert und abgenommen. Das Bautagebuch zeichnet den gesamten Bauablauf auf.
- Die Zahlung: Ab- und Schlussrechnung: Der gesamte Zahlungsverkehr wird für den Bauherren übernommen, einschließlich der Schlussrechnungen.
Sehr gerne bauen wir Ihnen auch ein Haus im Sinne des klassischen Architektenvertrages; Leistungen und Honorare werden vor Beginn exakt festgelegt.
« Zurück zur Übersicht